Auslandskrankenversicherung
Bei zahlreichen inländischen Versicherungen besteht kein Haftungsanspruch mehr, wenn der Versicherungsfall im Ausland auftritt. Das klassische Beispiel ist die Krankenversicherung. Zwar werden beispielsweise im europäischen Ausland einige Kosten übernommen, aber in anderen Ländern sieht es anders aus. Daher kann man eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Gerade die Reisekrankenversicherung bekommt man schon für wenige Euro im Jahr.
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